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Von Gabi Weber
HINTERGRUNDFAKTEN ZUM FALL "CAFE PALESTINE FREIBURG e. V. GEGEN UNIVERSITÄT FREIBURG"

Am 3. Mai 2013 errang Cafe Palestine Freiburg e. V. einen wichtigen Sieg gegen die Universität Freiburg. Fünf Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg gaben der Feststellungsklage von Cafe Palestine in allen Punkten Recht. Sie urteilten, dass das Vorgehen der Universität bezüglich der Ablehnung eines Raumantrags rechtswidrig war.

2. Juli 2013

Nun ist es an der Zeit, über einige zusätzliche Fakten dieses außergewöhnlichen Falles zu berichten. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Im Zentrum der "Geschichte" steht Dr. Heinrich Schwendemann, akademischer Oberrat am Historischen Seminar der Universität Freiburg, Mitbegründer der Internetplattform "Shoa.de - Zukunft braucht Erinnerung" .

Im April 2012 lud Cafe Palestine Freiburg Dr. Schwendemann zu einer Podiumsdiskussion mit dem renommierten amerikanisch-jüdischen Professor Norton Mezvinsky und mit Gilad Atzmon, bekanntem Jazzmusiker und Autor des Buches "Der wandernde - Wer? - Eine Studie jüdischer Identitätspolitik", ein. Thema sollte das im Juni 2012 auf Deutsch erschienene Buch Atzmon´s sein, das im englischsprachigen Raum kontrovers diskutiert und von wichtigen Gelehrten und Intellektuellen unserer Zeit empfohlen wird.

Dr. Schwendemann nahm die Einladung bereitwillig an, das Programm wurde gemeinsam festgelegt, doch drei Tage vor der Veranstaltung sagte er die Teilnahme an der Diskussion plötzlich ab. Er begründete diese Handlung damit, dass es ihm unmöglich sei, gemeinsam mit jemandem, der den Holocaust relativiere, auf dem Podium zu sitzen.

Die Veranstaltung fand Anfang Juli ohne H. Schwendemann in der Universität statt. (Rede Gilad Atzmon), (Rede Prof. Mezvinsky)

Kurze Zeit später plante Cafe Palestine Freiburg einen weiteren Vortrag in einem der Hörsäle, dieses Mal war Professor Christophe Oberlin aus Paris als Referent vorgesehen. Er sollte über "Plastische Chirurgie in Gaza" sprechen.
Es dauerte nicht lange, bis Cafe Palestine eine schriftliche Absage des Raumantrages von der Universität erhielt mit der Begründung, dass "nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung des Antrages ….keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können". Cafe Palestine schöpfte Verdacht und bat um eine Darlegung der Punkte dieser "inhaltlichen Prüfung", die dann zur Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg führte.

Aus den Unterlagen, die der Stellungnahme der Universität beigefügt waren, war sofort ersichtlich, dass die Universität Anweisungen Schwendemann´s folgte, der hinter den Kulissen behauptete, dass "durch Inhalte der Veranstaltungen des Vereins sowie die Ansichten einzelner Referenten offen zum Antisemitismus aufgerufen wird" und dass er "dringend von weiteren Raumüberlassungen an diesen Verein" abraten würde.

In der Gerichtsverhandlung am 3. Mai 2013 trat das Team der Universität Freiburg, bestehend aus der Juristin der Rechtsabteilung sowie einem Vertreter des Dezernats V gemeinsam mit Dr. Heinrich Schwendemann gegen Cafe Palestine (vertreten durch die Vorstandsvorsitzende, Dr. Gabi Weber) an.

Die Universität, die nur vier Tage vor der Verhandlung die gesamte Argumentationskette (in Form von haltlosen Unterstellungen gegen Professor Oberlin) vollkommen neu schriftlich formuliert und dem Gericht vorgelegt hatte, stellte Dr. Schwendemann als "sachverständigen Zeugen" vor.

Cafe Palestine wurde in diesen neuen Ausführungen der Universiät vorgeworfen, Gilad Atzmon als Referenten eingeladen und Vorträge von ihm, kommentarlos übersetzt zu haben. Daraus folgerte Herr Schwendemann und mit ihm die Universität, dass Cafe Palestine sich mit den "Aussagen des Autors vollumfänglich solidarisiere, sich dessen Aussagen zu eigen mache und dessen politische Haltung unterstütze."

Selbstverständlich stimmt Cafe Palestine nicht notwendigerweise mit der Meinung Gilad Atzmons oder anderer ReferentInnen, die zu Vorträgen eingeladen werden, überein. Dennoch verdienen sowohl die Ideen Atzmons als auch diejenigen anderer ReferentInnen öffentliche Aufmerksamkeit, Diskussion und kritische Auseinandersetzung. Die Universität bietet den geeigneten Rahmen für eine solche Debatte.

Das Verwaltungsgericht Freiburg stellte mit dem Urteil vom 3. Mai 2013 klar, dass eine Universität nicht dazu verpflichtet ist, in ihren Räumen nur ausgewogene Veranstaltungen zuzulassen. Im Gegenteil: Eine Universität stellt „schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und parteiliche Stellungnahmen dar".

Die lebhafte Diskussion im Anschluss an das Mezvinsky-Atzmon-Podium Anfang Juli 2012 bestätigt diese Einschätzung.

Obwohl das Gericht die unfundierten und größtenteils lächerlichen Behauptungen Schwendemanns als irrelevant für die Klage abwies, ist es wichtig, einige der vorgebrachten Äußerungen näher zu betrachten, da sie deutlich machen, welch zerstörerische Mechanismen eingesetzt werden, um unsere wertvollsten Rechte und Freiheiten einzuschränken.

Schwendemann behauptete, dass Atzmon´s Buch das "gesamte antisemitische Arsenal einschließlich der Holocaust-Relativierung" enthielte. Außerdem würden "die Juden verantwortlich für alles Übel gemacht." Spätestens mit dieser Aussage wird klar, dass Schwendemann das Buch entweder nicht gelesen hat oder aber - was noch viel peinlicher ist - den Inhalt nicht versteht.

Wie im Untertitel von "Der wandernde - Wer?" bereits formuliert, handelt es sich um eine "Studie jüdischer Identitätspolitik" - die Ausführungen beziehen sich auf eine Ideologie (jüdische Identitätspolitik), nicht auf Menschen (Juden). Atzmon weist immer wieder im Lauf des Buches auf diesen Umstand hin.

Zwar gibt Schwendemann zu, dass "Atzmon seinen eigenen persönlichen Krieg gegen den Zionismus und die jüdische Identitätspolitik führe", dennoch gelingt es weder dem Historiker noch der Universität, zu erklären, was falsch daran ist, einen politischen Standpunkt zu kritisieren. Oder wird Kritik an Politik von der Universität Freiburg geächtet?

Atzmon`s Ideen mögen richtig oder falsch sein, doch sollte man sie zumindest diskutieren dürfen. Gerade eine Universität gewährt hierfür den richtigen Rahmen.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg am 3. Mai war nach knapp einer Stunde beendet und das Gericht bestätigte, dass das Verhalten der Universität Freiburg rechtswidrig war. Dies bedeutet einen Meilenstein in der öffentlichen Debatte um den Palästina-Israel-Konflikt innerhalb Deutschlands.

Seitdem versicherte das zuständige Dezernat der Universität, dass Raumanträge von Cafe Palestine Freiburg in Zukunft genau wie andere Anträge auch behandelt werden würden. Im Oktober ist ein erneuter Vortrag mit Professor Oberlin aus Paris in einem der universitären Räume geplant.

Am Ende bleiben zwei Fragen, die man sich stellen muss:

1. Warum hat der Historiker Schwendemann die Gelegenheit einer offenen Debatte im Rahmen der Einladung von Cafe Palestine nicht genutzt und agiert stattdessen in der zuvor geschilderten Art, ohne dem "Beschuldigten" die Möglichkeit zu geben, direkt Stellung zu den Anschuldigungen zu beziehen?

2. Bedarf es eines deutschen Historikers der Universität Freiburg, um einem in Israel geborenen Intellektuellen, der am ersten Libanonkrieg als israelischer Soldat teilgenommen hat, klar zu machen, wie er mit seiner eigenen Gesellschaft und deren Ideologien, mit seiner Vergangenheit, seiner Kultur und der Zukunft umzugehen hat? Ist es nicht genug, dass die "Schwendemänner" unserer Zeit den Deutschen zu sagen versuchen, was sie zu denken haben?

Und noch eins: wie ist es möglich, dass eine renommierte deutsche Universität, die in goldenen Lettern "Die Wahrheit wird euch frei machen" über einem der Eingänge stehen hat, der Order eines Dr. Heinrich Schwendemann folgt, eines Mannes, der durch sein Verhalten neue Standards für mangelnde intellektuelle Integrität und fragwürdige Gelehrsamkeit gesetzt hat?

Dr. Gabi Weber, Freiburg